Was ist THC? Tetrahydrocannabinol auf den Punkt gebracht
THC steht für Tetrahydrocannabinol, genauer für Delta-9-Tetrahydrocannabinol, abgekürzt Δ9-THC. Es gehört zu den Cannabinoiden, einer Gruppe von Pflanzenstoffen, die vor allem die Hanfpflanze Cannabis sativa bildet. Fachleute sprechen deshalb auch von Phytocannabinoiden, zur Abgrenzung von körpereigenen Botenstoffen mit ähnlicher Funktion. Isoliert und in seiner Struktur beschrieben wurde der Stoff 1964 von Yechiel Gaoni und Raphael Mechoulam im Journal of the American Chemical Society. Dieselbe Arbeit beschrieb bereits eine Teilsynthese; dass sich THC auch im Labor herstellen lässt, ist also seit Jahrzehnten bekannt. Das deutsche Recht unterscheidet deshalb heute zwischen natürlichem und synthetischem Δ9-THC.
Unter den Pflanzencannabinoiden nimmt THC eine Sonderstellung ein. Eine Übersichtsarbeit im British Journal of Pharmacology bezeichnet Δ9-THC als den wichtigsten psychotropen Bestandteil von Cannabis (Pertwee 2008). Psychotrop oder psychoaktiv heißt: Der Stoff kann Wahrnehmung, Denken und Stimmung verändern. Genau diese Eigenschaft trennt THC von Cannabidiol (CBD) und Cannabigerol (CBG), die nicht berauschend eingeordnet werden.
Auch das deutsche Recht grenzt den Begriff eng ein. Das Konsumcannabisgesetz definiert THC als die natürlich vorkommende Stoffgruppe Delta-9-Tetrahydrocannabinol (§ 1 Nr. 2 KCanG). Wer von THC spricht, meint im Alltag wie im Gesetz also fast immer diese eine Verbindung und nicht chemische Verwandte wie Δ8-THC, die an anderer Stelle geregelt sind.
Für CBD Öle ist THC vor allem als Restwert von Bedeutung. Wie viel davon in einer Flasche steckt, hängt vom Spektrum ab und steht im Laborbericht der jeweiligen Charge. Bei CBDSÍ gibt es dafür die Breitspektrum-Öle mit weitgehend entferntem THC: Die Laborberichte der Proben vom 27.03.2026 weisen 0,03 und 0,05 Prozent Δ9-THC aus. Das Breitspektrum Classic enthält 1.000 mg CBD und kostet 19,95 Euro, das Breitspektrum Plus 2.000 mg CBD für 27,95 Euro.
Chemie: Formel, Struktur und Löslichkeit
Chemisch hat Tetrahydrocannabinol die Summenformel C21H30O2 und eine Molmasse von rund 314,5 g/mol (PubChem). Der systematische Name lautet 6,6,9-Trimethyl-3-pentyl-6a,7,8,10a-tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol; in genau dieser Schreibweise steht er auch in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes. Das Gerüst besteht aus drei verbundenen Ringen: einem aromatischen Ring mit einer Hydroxygruppe und einer Pentyl-Seitenkette, einem sauerstoffhaltigen Pyranring und einem teilweise gesättigten Kohlenstoffring.
Das „Delta-9“ im Namen beschreibt die Lage einer Doppelbindung in diesem Kohlenstoffring. Verschiebt sich die Doppelbindung an eine andere Position, entsteht ein Isomer mit derselben Summenformel, etwa Δ8-THC oder Δ10-THC. Die natürlich gebildete Form ist das (−)-trans-Isomer, in der chemischen Notation (6aR,10aR). Der internationale Freiname dieses Moleküls lautet Dronabinol; chemisch ist Dronabinol also nichts anderes als Δ9-THC.
Für den Alltag wichtig ist die Löslichkeit. Der berechnete Verteilungskoeffizient XLogP liegt laut PubChem bei 7. Tetrahydrocannabinol ist damit stark fettlöslich und in Wasser kaum löslich. Deshalb reichert es sich in Ölen und Fetten an, und deshalb werden Hanfextrakte in einem Trägeröl gelöst und nicht in Wasser.
Die Säureform in der lebenden Pflanze
In der wachsenden Hanfpflanze entsteht kaum freies THC. Die Pflanze bildet stattdessen Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure A, kurz THCA-A oder einfach THCA. Eine Studie des National Center for Natural Products Research der University of Mississippi hält fest, dass THC, CBD und CBG im Hanf nicht in nennenswerten Konzentrationen vorkommen; vorherrschend sind die zugehörigen Säuren (Wang et al. 2016).
THCA trägt gegenüber THC eine zusätzliche Carboxylgruppe (COOH). Das verändert Größe, Polarität und Summenformel des Moleküls. Die Tabelle stellt beide Formen nebeneinander.
| Merkmal | THCA (Säureform) | THC (neutrale Form) |
|---|---|---|
| Vollständiger Name | Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure A | Δ9-Tetrahydrocannabinol |
| Summenformel | C22H30O4 | C21H30O2 |
| Molmasse (PubChem) | rund 358,5 g/mol | rund 314,5 g/mol |
| Carboxylgruppe | vorhanden | abgespalten |
| Vorkommen im frischen Hanf | vorherrschende Form | nicht in nennenswerter Konzentration |
| Entstehung | wird von der Pflanze gebildet | entsteht aus THCA durch Decarboxylierung |
| Rolle laut Pertwee 2008 | Vorstufe | wichtigster psychotroper Bestandteil von Cannabis |
Wer eine Hanfpflanze oder einen unbehandelten Extrakt beurteilt, muss deshalb beide Werte kennen. Der Gehalt an freiem THC sagt allein wenig darüber, wie viel THC nach einer Erwärmung entstehen kann. Analytische Verfahren wie das der Mississippi-Studie erfassen saure und neutrale Cannabinoide deshalb getrennt.
Decarboxylierung: was Wärme verändert
Den Übergang von THCA zu THC nennt die Chemie Decarboxylierung. Dabei spaltet sich die Carboxylgruppe als Kohlendioxid ab. Rechnerisch geht das glatt auf: C22H30O4 minus CO2 ergibt C21H30O2. Aus der Säure wird die neutrale Form, und erst diese ist nach heutigem Kenntnisstand der psychotrope Bestandteil.
Wang und Kollegen haben die Reaktion systematisch vermessen. Das Team erhitzte Hanfextrakte im Vakuumofen bei 80, 95, 110, 130 und 145 °C für bis zu 60 Minuten. Die Umwandlung folgte einer Reaktion erster Ordnung: Die Konzentration der Säure nahm exponentiell mit der Zeit ab. Die Geschwindigkeitskonstanten für THCA-A lagen doppelt so hoch wie die für CBDA und CBGA, und die Decarboxylierung von THCA-A verlief ohne Nebenreaktionen oder Nebenprodukte.
Daraus folgt zweierlei. Erstens hängt die Menge an THC in einem Hanferzeugnis nicht nur von der Pflanze ab, sondern auch von Temperatur und Zeit bei der Verarbeitung. Zweitens reagiert THCA schneller als die Säureformen von CBD und CBG. Wie derselbe Vorgang beim wichtigsten nicht berauschenden Cannabinoid abläuft, zeigt der Beitrag zur Decarboxylierung von CBDA zu CBD.
Ansatzpunkt im Körper: CB1-Rezeptor und Endocannabinoid-System
Der Körper besitzt ein eigenes Signalsystem, an das Cannabinoide andocken können: das Endocannabinoid-System mit den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2 und körpereigenen Botenstoffen, den Endocannabinoiden. Das Konsumcannabisgesetz nutzt genau diese Eigenschaft für seine Definition: Cannabinoide sind dort Inhaltsstoffe von Cannabis, die sich an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems binden können (§ 1 Nr. 1 KCanG).
Δ9-THC ist nach der Übersichtsarbeit von Pertwee ein partieller Agonist an beiden Rezeptortypen. Partiell bedeutet: THC aktiviert den Rezeptor, aber nicht bis zur maximal möglichen Antwort. Welche Reaktion daraus folgt, hängt laut derselben Arbeit stark davon ab, wie viele Rezeptoren in einem Gewebe vorhanden sind, wie effizient diese Rezeptoren das Signal weitergeben und wie viele körpereigene Cannabinoide gerade freigesetzt werden. Das erklärt, warum sich die Folgen von THC nicht für alle Menschen gleich beschreiben lassen.
Wo die beiden Rezeptortypen im Körper sitzen und welche weiteren Cannabinoide dort ansetzen, erklärt der Beitrag über Cannabinoide und das Endocannabinoid-System.
Warum der Stoff als psychoaktiv gilt
Die psychoaktive Einordnung von THC folgt aus seiner Wirkung am CB1-Rezeptor. Cannabidiol verhält sich dort anders: Pertwee beschreibt, dass CBD in Zell- und Gewebeversuchen eher als Gegenspieler von CB1- und CB2-Agonisten auftritt. Beide Stoffe stammen aus derselben Pflanze und sind eng verwandt, greifen aber an derselben Stelle gegensätzlich an.
Wie sich beide Moleküle chemisch, pharmakologisch und rechtlich unterscheiden, zeigt der ausführliche Beitrag zum Unterschied zwischen CBD und THC. Dort stehen auch die Vergleichstabelle und die Einordnung durch die WHO.
Dieselbe Übersichtsarbeit erwähnt einen weiteren Befund, der für die Einordnung von THC wichtig ist: Δ9-THC erzeugt eine pharmakodynamische Toleranz. Der Körper spricht bei wiederholtem Kontakt also schwächer auf den Stoff an. Der psychoaktive Charakter ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber THC anders behandelt als CBD: Das Konsumcannabisgesetz nimmt CBD ausdrücklich vom Cannabis-Begriff aus (§ 1 Nr. 8 Buchstabe b KCanG), THC dagegen nicht.
Isomere und Verwandte: Δ8, Tetrahydrocannabivarin und HHC
Neben Δ9-THC gibt es mehrere Tetrahydrocannabinole, die sich nur in der Lage einer Doppelbindung unterscheiden. Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes führt sechs dieser Isomere namentlich auf: Δ6a(10a)-THC, Δ6a-THC, Δ7-THC, Δ8-THC, Δ10-THC und Δ9(11)-THC. Δ9-THC selbst steht in Anlage II; dieser Eintrag enthält Ausnahmen, unter anderem für Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken nach dem Medizinal-Cannabisgesetz und für nichtsynthetische Formen, die zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr sind.
Nicht zu verwechseln ist THC mit Δ9-Tetrahydrocannabivarin (THCV), einem eigenen Pflanzencannabinoid mit kürzerer Seitenkette. Pertwee beschreibt THCV im Zellversuch als partiellen Agonisten am CB2-Rezeptor, der in CB1-haltigem Gewebe dagegen Agonisten hemmt. Ein ähnlicher Name bedeutet also keine ähnliche Pharmakologie.
Eine dritte Gruppe sind halbsynthetische Abwandlungen. Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein hydriertes Tetrahydrocannabinol und steht seit dem 23.05.2026 ebenfalls in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes. Einzelheiten zu Begriffen wie THCA, Δ8-THC oder THC-Destillat erklärt das Cannabis-Lexikon von Terp Ninjas.
Rechtslage in Deutschland (Stand 09/2026)
Seit dem 1. April 2024 verteilt sich die Regelung von THC in Deutschland auf drei Gesetze. Welches greift, hängt davon ab, woher das THC stammt und wofür es bestimmt ist. Die Tabelle fasst die Fundstellen im Wortlaut zusammen. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung.
| Form von THC | Gesetz | Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| THC als Inhaltsstoff von Cannabis, natürlich, nicht medizinisch | Konsumcannabisgesetz | § 1 Nr. 8, § 2, § 3 KCanG | Umgang grundsätzlich verboten; Ausnahmen für Erwachsene ab 18 Jahren, darunter Besitz von bis zu 25 Gramm, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm |
| Nutzhanf | Konsumcannabisgesetz | § 1 Nr. 8 Buchstabe d, § 1 Nr. 9 KCanG | kein Cannabis im Sinne des Gesetzes, wenn der Verkehr gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken ohne Missbrauch zu Rauschzwecken dient und die Pflanze aus zertifiziertem EU-Saatgut stammt oder höchstens 0,3 Prozent THC enthält |
| Δ9-THC und Dronabinol zu medizinischen Zwecken | Medizinal-Cannabisgesetz | § 2 Nr. 1, § 3 MedCanG | nur auf ärztliche Verschreibung, Abgabe nur in Apotheken |
| synthetisches Δ9-THC außerhalb der Medizin | Betäubungsmittelgesetz | Anlage II BtMG | Betäubungsmittel; ausgenommen sind nur medizinisches Cannabis nach MedCanG und nichtsynthetische Formen zu nichtmedizinischen Zwecken |
| Isomere wie Δ8-THC und Δ10-THC | Betäubungsmittelgesetz | Anlage I BtMG | namentlich aufgeführt, Betäubungsmittel |
| CBD | Konsumcannabisgesetz | § 1 Nr. 8 Buchstabe b KCanG | vom Cannabis-Begriff ausgenommen |
Wichtig ist die Logik hinter der Tabelle: Das Betäubungsmittelgesetz nimmt natürliches THC, das zu nichtmedizinischen Zwecken im Verkehr ist, aus seiner Anlage aus. Dieses THC fällt als Bestandteil von Cannabis unter das Konsumcannabisgesetz. Synthetisch hergestelltes Δ9-THC außerhalb der Medizin bleibt dagegen ein Betäubungsmittel.
Eine weitere Regel betrifft die Verarbeitung. Nach § 2 Abs. 2 KCanG ist die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze verboten. Ausgenommen sind die Extraktion von CBD und Extraktionen, die für bestimmte Pflichtangaben nach § 21 KCanG erforderlich sind. Die Extraktion von THC aus der Cannabispflanze fällt also unter das Verbot, die Extraktion von CBD nicht.
Die Grenze von 0,3 Prozent betrifft die Nutzhanf-Pflanze, nicht das fertige Öl. Im Gesetz ist dieser Wert außerdem nur eine von zwei Alternativen neben dem zertifizierten Saatgut, und er gilt nur zusammen mit der Bedingung, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Wie sich das auf CBD selbst auswirkt, ordnet der Beitrag „Ist CBD in Deutschland legal?“ im Blog ein.
Dronabinol und Cannabis auf Rezept
Für die Medizin gilt seit April 2024 ein eigenes Gesetz. Das Medizinal-Cannabisgesetz zählt zu „Cannabis zu medizinischen Zwecken“ Pflanzen aus staatlich kontrolliertem Anbau sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol einschließlich Dronabinol und Zubereitungen daraus (§ 2 Nr. 1 MedCanG).
Verschreiben dürfen es nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur Ärztinnen und Ärzte; Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung. Ob und wofür ein solches Präparat infrage kommt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Für den Handel bedeutet das: Ein frei verkäufliches Hanfprodukt ist nie ein medizinisches THC-Präparat im Sinne dieses Gesetzes, gleich wie es beworben wird.
Straßenverkehr: was das Straßenverkehrsgesetz regelt
Für das Fahren gibt es einen festen Wert. Nach § 24a Abs. 1a des Straßenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Kommt Alkohol hinzu, greift § 24a Abs. 2a StVG. Die Geldbuße kann in den Fällen von Absatz 1a bis zu 3.000 Euro betragen.
Strenger ist § 24c StVG: Wer sich in der Probezeit befindet oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf als Fahrer weder THC zu sich nehmen noch unter der Wirkung von THC eine Fahrt antreten. Ausgenommen ist nach Absatz 3 nur THC aus einem für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel, das bestimmungsgemäß eingenommen wurde.
Welche Rolle ein THC-Restwert in CBD Ölen dabei spielt und warum der Laborbericht auch hier zählt, erklärt der Beitrag CBD und Autofahren.
Restgehalt in CBD Ölen: Nutzhanf, Spektrum und Laborbericht
CBD Öle werden aus Nutzhanf gewonnen, und Nutzhanf enthält THC nur in geringen Mengen. Wie viel davon im fertigen Öl ankommt, entscheidet das Spektrum. Vollspektrum-Öle bewahren das natürliche Profil der Pflanze einschließlich kleiner THC-Mengen. Bei Breitspektrum-Ölen wird THC weitgehend entfernt, bei Isolaten bleibt reines CBD. Die Zahl, die zählt, steht nicht auf der Pflanze, sondern im Laborbericht der Charge.
Was CBD selbst ist, woher der Name Cannabidiol kommt und wie es sich von THC abgrenzt, erklärt der Grundlagenbeitrag Was ist CBD.
Die Öle von CBDSÍ bestehen aus Hanfextrakt aus den Niederlanden in Bio-Hanfsamenöl, ohne Aromen und ohne Zusätze, abgefüllt in Deutschland in einer GMP-zertifizierten Anlage. Jede Charge wird im Labor geprüft, und die Analysezertifikate stehen auf der Seite mit den Laborzertifikaten. Der THC-Wert ist dort als Restwert der jeweiligen Charge ausgewiesen. Maßgeblich ist immer der Bericht zu der Chargennummer, die auf der Flasche steht.
Beim Lesen eines Laborberichts helfen drei Punkte. Erstens die Chargennummer, die mit der Flasche übereinstimmen muss. Zweitens die Zeile für Δ9-THC und, falls aufgeführt, die für THCA, denn beide Formen werden getrennt bestimmt. Drittens die Einheit: Prozent und Milligramm je Gramm lassen sich ineinander umrechnen, 0,05 Prozent entsprechen 0,5 mg je Gramm. Steht in einer Zeile „ND“ für „not detected“, lag der Wert unter der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Labors; das ist eine Aussage über die Messmethode und nicht dasselbe wie null.
Fazit: was feststeht und was offen bleibt
THC ist Δ9-Tetrahydrocannabinol, der wichtigste psychotrope Bestandteil der Hanfpflanze. Die Pflanze bildet es überwiegend als Säure THCA, erst Wärme macht daraus THC. Im Körper setzt es als partieller Agonist an den Rezeptoren CB1 und CB2 an, und bei wiederholtem Kontakt entsteht Toleranz.
Rechtlich gibt es in Deutschland nicht die eine THC-Regel. Natürliches THC in Cannabis fällt unter das Konsumcannabisgesetz, medizinisches THC unter das Medizinal-Cannabisgesetz, synthetisches Δ9-THC außerhalb der Medizin unter das Betäubungsmittelgesetz. Für CBD Öle zählt der THC-Restwert im Laborbericht der Charge. Die Rechtslage kann sich ändern; dieser Stand gilt für September 2026.