Ratgeber · CBD Sicherheit und Alltag

CBD und Autofahren: THC-Grenzwert und Rechtslage in Deutschland

CBD und Autofahren: Cannabidiol selbst ist im deutschen Verkehrsrecht kein Anknüpfungspunkt, entscheidend ist THC. Nach § 24a StVG ist das Fahren mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum eine Ordnungswidrigkeit, für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt nach § 24c StVG ein THC-Verbot. Deshalb zählt der THC-Wert im Laborbericht deines Öls. Stand: September 2026.

Pipettenflasche Breitspektrum CBD Öl vor blauer Pulverwolke, CBD und Autofahren

CBD und Autofahren: worauf es in Deutschland ankommt

Beim Thema CBD und Autofahren laufen zwei Fragen zusammen, die rechtlich getrennt sind. Die Produktfrage lautet: Wie viel THC steckt im Öl? Die Verkehrsfrage lautet: Bist du im Moment der Fahrt in der Lage, sicher zu fahren? Cannabidiol selbst taucht im Straßenverkehrsgesetz nicht auf. Die Bußgeldvorschriften nennen THC, und das Strafrecht fragt nach der Fahrtüchtigkeit.

Damit wird die Zusammensetzung zum wichtigsten Kriterium bei der Produktwahl. Vollspektrum-Öle enthalten THC in Spuren, Breitspektrum-Öle durchlaufen einen zusätzlichen Schritt, in dem THC weitgehend entfernt wird, und Isolate bestehen nahezu ausschließlich aus Cannabidiol. Die CBDSÍ-Öle in der Kategorie Breitspektrum CBD Öle weisen laut Laborbericht vom März 2026 0,03 beziehungsweise 0,05 Prozent THC aus. Auch das sind THC-Spuren; eine Garantie für eine unauffällige Blutprobe gibt es damit nicht.

Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr nach § 24a StVG

§ 24a Abs. 1a StVG regelt: Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat. Der Bußgeldkatalog sieht dafür beim ersten Verstoß einen Regelsatz von 500 € und einen Monat Fahrverbot vor, bei Voreintragungen 1.000 € oder 1.500 € und drei Monate Fahrverbot. Kommt Alkohol hinzu, greift § 24a Abs. 2a StVG mit einem Regelsatz von 1.000 €. Das Gesetz selbst erlaubt Geldbußen bis 3.000 €, mit Alkohol bis 5.000 €.

Wichtig ist die Bezugsgröße. Gemessen wird THC im Blutserum, nicht im Produkt und nicht im Urin. Eine Ausnahme sieht das Gesetz vor, wenn das THC aus einem für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel stammt, das bestimmungsgemäß angewendet wurde. Frei verkäufliche CBD-Öle fallen nicht darunter.

Der Wert von 3,5 ng/ml steht erst seit August 2024 im Gesetz. Vorher legte die Rechtsprechung einen analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml an, der schon bei länger zurückliegendem Konsum erreicht werden konnte. Der neue Wert ist höher, bleibt aber ein fester Schwellenwert: Wer ihn erreicht, handelt ordnungswidrig, ohne dass eine Ausfallerscheinung festgestellt werden muss.

THC-Verbot für Fahranfänger und unter 21 nach § 24c StVG

Für eine Gruppe gilt eine strengere Regel. Nach § 24c StVG handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Fahrer THC zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung von THC steht. Der Wortlaut nennt dafür keinen eigenen Serumgrenzwert. Der Regelsatz im Bußgeldkatalog liegt bei 250 €.

Für Vollspektrum-Produkte ist das die relevanteste Vorschrift, weil sie THC in Spuren enthalten. Wer in der Probezeit oder unter 21 ist, bedenkt, dass auch Breitspektrum-Öle THC-Spuren enthalten können: Maßgeblich ist ein Chargenbericht mit „ND“ samt Nachweisgrenze, im Zweifel der Verzicht. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Fahrtüchtigkeit zählt unabhängig von jedem Grenzwert

Neben den Bußgeldvorschriften gilt das Strafrecht. § 316 StGB bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht sicher fahren kann, auch bei Fahrlässigkeit. Ausfallerscheinungen wie unsichere Fahrweise, verlangsamte Reaktionen oder Schläfrigkeit werden bei einer Kontrolle unabhängig von jedem Laborwert bewertet. Unabhängig von jeder Vorschrift gilt: Wer müde oder unkonzentriert ist, gehört nicht ans Steuer.

Für Cannabidiol ist das kein theoretischer Punkt. Die EU-Fachinformation des zugelassenen CBD-Arzneimittels hält fest, dass Cannabidiol Schläfrigkeit und Sedierung verursachen kann, und rät Patientinnen und Patienten, erst dann zu fahren, wenn sie abschätzen können, ob ihre Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Diese Angabe bezieht sich auf hohe, arzneilich eingesetzte Mengen, zeigt aber die Richtung. Wie sich Müdigkeit im Alltag einordnen lässt, beschreibt der Beitrag zu der Frage, ob CBD müde macht.

Welche weiteren Begleiterscheinungen in Studien zu Cannabidiol beschrieben werden, fasst der Überblick zu CBD Nebenwirkungen zusammen.

Was eine Fahrstudie zu CBD und THC zeigt

Die bislang aussagekräftigste Untersuchung ist eine randomisierte, doppelblinde Studie der Universität Maastricht (Arkell und Kollegen, JAMA 2020). 26 gesunde Gelegenheitskonsumenten inhalierten im Wechsel THC-reichen, CBD-reichen, gemischten und Placebo-Hanf und fuhren danach jeweils 100 km im öffentlichen Straßenverkehr. Gemessen wurde, wie stark das Fahrzeug in der Spur schwankt.

Nach 40 bis 100 Minuten war die Spurhaltung mit THC-reichem und gemischtem Hanf messbar schlechter als mit Placebo, mit CBD-reichem Hanf nicht. Nach 240 bis 300 Minuten zeigte keine Variante einen signifikanten Unterschied. Die Studie stützt die Trennung zwischen Cannabidiol und THC, hat aber Grenzen: Die Teilnehmenden inhalierten eine einmalige Menge, Gelegenheitskonsumenten sind keine typische Gruppe, und Öle wurden nicht untersucht.

Ein zweiter Befund wird oft übersehen: Im gemischten Durchgang mit THC und Cannabidiol verschlechterte sich die Spurhaltung ähnlich stark wie mit THC-reichem Hanf allein: Die seitliche Schwankung stieg gegenüber Placebo um 2,83 cm, mit THC allein um 2,33 cm. Zum Vergleich kalibrierten die Forschenden 0,5 Promille Blutalkohol auf ein Plus von 2,4 cm. Cannabidiol hat die Beeinträchtigung durch THC in dieser Studie also nicht abgeschwächt. Für die Praxis heißt das: Ein hoher CBD-Anteil macht THC am Steuer nicht harmloser, entscheidend bleibt die THC-Menge.

Laborbericht lesen: welche THC-Angaben beim Autofahren zählen

Wer ein CBD-Öl mit Blick auf das Autofahren auswählt, sollte im Laborbericht nicht nur auf Cannabidiol schauen. Entscheidend sind vier Angaben: der Wert für Delta-9-THC, der Wert für THCA, die Einheit und die Bestimmungsgrenze des Labors. THCA ist die Säureform von THC in der Pflanze und kann sich unter Wärme in THC umwandeln. Viele Labore weisen deshalb zusätzlich einen Gesamt-THC-Wert aus, der beide Formen zusammenfasst.

Steht statt einer Zahl ein Kürzel wie „n. n.“ oder „unter LOQ“, liegt der Gehalt unterhalb dessen, was das Verfahren zuverlässig messen kann. Das ist eine Aussage über die Messung, keine über absolute Abwesenheit. Die Einheit entscheidet über die Größenordnung: Ein Prozentwert bezieht sich auf das Gewicht des Öls. Ein Rechenbeispiel: 10 ml Öl wiegen rund 9 g, bei 0,05 Prozent THC, dem Laborwert des Breitspektrum Plus von CBDSÍ, wären das etwa 4,5 mg THC in der ganzen Flasche. Ob daraus ein bestimmter Serumwert entsteht, lässt sich nicht berechnen, weil Aufnahme und Abbau von Mensch zu Mensch stark schwanken.

Wichtig ist zudem die Chargennummer. Ein Laborbericht gilt nur für die Charge, auf die er sich bezieht. Stimmt die Nummer auf dem Bericht nicht mit der auf der Flasche überein, sagt er über dein Produkt nichts aus. Bei CBDSÍ wird jede Charge laborgeprüft, und die Berichte sind öffentlich einsehbar.

Kraftfahrzeug, Fahrrad, E-Scooter: für wen welche Regel gilt

Die Bußgeldvorschriften zu THC knüpfen an das Führen eines Kraftfahrzeugs an. Dazu zählen Auto, Motorrad und Lkw, aber auch E-Scooter, die nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als Kraftfahrzeuge gelten. Für sie gelten § 24a und § 24c StVG ohne Abstriche. Das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, der Grenzwert von 3,5 ng/ml greift dort nicht.

Das heißt nicht, dass auf dem Rad alles erlaubt ist. § 316 StGB gilt für jedes Fahrzeug im Verkehr, also auch für Fahrräder. Wer nicht mehr sicher fahren kann, macht sich dort ebenso strafbar, unabhängig von einem Laborwert. Wer nicht selbst fährt, sondern mitfährt, fällt nicht unter diese Vorschriften. Auch das bloße Mitführen eines frei verkäuflichen CBD-Öls ist dort nicht geregelt, die Normen beziehen sich auf den Zustand der Person am Steuer.

Führerschein und Fahreignung nach § 13a FeV

Neben Bußgeld und Fahrverbot kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung prüfen. § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, wann sie bei einer Cannabisproblematik ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, etwa bei Anzeichen für Missbrauch oder bei wiederholten Verstößen unter Cannabiseinfluss. Verstöße, die ausschließlich gegen § 24c StVG begangen wurden, zählen dabei nicht als wiederholte Zuwiderhandlungen.

Wie ein konkreter Einzelfall bewertet wird, entscheiden die zuständigen Behörden und Gerichte. Bei einem Vorfall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die richtige Adresse, nicht ein Ratgebertext.

Risiko am Steuer nach Produktart eingeordnet

Die folgende Einordnung zeigt, wie sich die Produktart auf das Risiko eines auffälligen THC-Befunds auswirkt. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Situation Einordnung Quelle
CBD-Isolat, nahezu ausschließlich Cannabidiol kein THC im Produkt zu erwarten, Restrisiko durch Verunreinigung Laborbericht der Charge
Breitspektrum-Öl, THC weitgehend entfernt, Restwert laut Laborbericht THC-Spuren möglich, keine Garantie Laborbericht der Charge
Vollspektrum-Öl mit THC-Spuren Risiko steigt mit Menge und Häufigkeit; in Probezeit und unter 21 besonders relevant § 24c StVG
Produkt ohne chargenbezogenen Laborbericht THC-Gehalt unbekannt, keine prüfbare Grundlage fehlt
THC-reicher Hanf oder Cannabis Spurhaltung in der Fahrstudie messbar verschlechtert, Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blick JAMA 2020, § 24a StVG
Cannabidiol zusammen mit Alkohol oder Beruhigungsmitteln Schläfrigkeit kann sich verstärken; bei THC im Blut höherer Regelsatz EMA-Fachinformation, § 24a Abs. 2a StVG

Ablauf einer Verkehrskontrolle bei Verdacht auf THC

Eine Kontrolle beginnt meist mit dem persönlichen Eindruck: Fahrweise vor dem Anhalten, Sprache, Pupillen, Koordination. Ergibt sich ein Anfangsverdacht, kann ein freiwilliger Vortest mit Speichel oder Urin angeboten werden. Ein solcher Vortest ist eine Vorabprüfung, kein Beweis. Rechtlich maßgeblich ist die Blutprobe, weil nur dort die THC-Konzentration im Serum bestimmt wird.

Urin-Vortests reagieren auf das Abbauprodukt THC-COOH, das lange auffindbar bleiben kann, auch wenn keine Beeinträchtigung mehr besteht. Warum Cannabidiol selbst in diesen Tests keine Rolle spielt, erklärt der Beitrag dazu, wie lange CBD nachweisbar ist.

Drei Irrtümer rund um CBD am Steuer

Erstens: Legal gekauft heißt nicht automatisch unproblematisch am Steuer. Produktrecht und Verkehrsrecht regeln verschiedene Fragen und lassen sich nicht gegeneinander ausspielen. Zweitens: Die Zahl 0,3 Prozent ist kein Blutwert. Nach § 1 Nr. 9 KCanG beschreibt sie den THC-Gehalt, bis zu dem Hanfpflanzen als Nutzhanf gelten können, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Über das fertige Öl und erst recht über einen Serumwert sagt sie nichts.

Drittens: Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Wie lange THC im Blut messbar bleibt, hängt von Menge, Häufigkeit, Stoffwechsel und Messverfahren ab. Wer eine Karenzzeit in Stunden liest, liest eine Schätzung ohne Rechtsgrundlage, die im Einzelfall weder schützt noch entlastet.

Mit CBD im Auto unterwegs: Dokumentation und Auslandsfahrten

Wer viel fährt, kann sich die Sache erleichtern: den Laborbericht der verwendeten Charge speichern, die Verpackung mit der Chargennummer aufbewahren und den Kaufbeleg zuordnen. Das ersetzt keine rechtliche Einschätzung und schafft keinen Freibrief. Es dokumentiert aber, welches Produkt genutzt wurde und was laut Labor darin enthalten ist.

Wer mit dem Auto über die Grenze fährt, trifft auf andere Grenzwerte und teils auf eine strengere Einordnung von Hanfprodukten. Worauf es in Europa ankommt, beschreibt der Beitrag zu CBD im Ausland.


Häufige Fragen zu Führerschein und Kontrolle

Cannabidiol selbst ist im deutschen Verkehrsrecht nicht verboten, geprüft werden THC und die Fahrtüchtigkeit. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist das Fahren nach § 24a StVG ordnungswidrig, in der Probezeit und unter 21 gilt nach § 24c StVG ein THC-Verbot. Wer sich müde oder unkonzentriert fühlt, fährt nicht. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Nach § 24a Abs. 1a StVG liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Der Bußgeldkatalog sieht beim ersten Verstoß 500 € und einen Monat Fahrverbot vor, mit zusätzlichem Alkohol 1.000 €. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein THC-Verbot ohne eigenen Serumgrenzwert im Wortlaut. Stand: September 2026.

§ 24c StVG knüpft an THC an, nicht an Cannabidiol. Enthält ein CBD-Öl THC, wie Vollspektrum-Öle in Spuren, kann die Vorschrift in der Probezeit und unter 21 Jahren relevant werden. Auch Breitspektrum-Öle können THC-Spuren enthalten; wer das Risiko ausschließen muss, prüft den Laborbericht der Charge auf „ND“ und verzichtet im Zweifel. Stand: September 2026, keine Rechtsberatung.

Maßgeblich ist der Wert im Blutserum. Ab 3,5 ng/ml THC liegt nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit vor, der Regelsatz beträgt 500 € und ein Monat Fahrverbot. In der Probezeit und unter 21 greift § 24c StVG mit einem Regelsatz von 250 €. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13a FeV die Fahreignung prüfen. Im Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Cannabidiol allein ist kein Tatbestand im Verkehrsrecht. Gefährlich für den Führerschein wird es, wenn ein Produkt THC enthält und der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum erreicht wird, wenn in der Probezeit oder unter 21 THC im Spiel ist oder wenn Ausfallerscheinungen auftreten. Bei wiederholten Verstößen kann die Behörde nach § 13a FeV ein Gutachten anordnen.

Eine feste Wartezeit gibt es weder im Gesetz noch in der Studienlage. Rechtlich zählt, ob beim Fahren 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum vorliegen, in der Probezeit und unter 21 jede THC-Wirkung, und ob du sicher fahren kannst. Wie lange THC messbar bleibt, hängt von Menge, Häufigkeit und Stoffwechsel ab. Wer sich müde fühlt, fährt nicht.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a 0,5 Promille-Grenze; Grenzwert für Tetrahydrocannabinol Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Stützt den Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, den Tatbestand mit zusätzlichem Alkohol, die gesetzlichen Höchstbußen und die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel.
  2. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24c Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Stützt das THC-Verbot für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren und die Aussage, dass der Wortlaut keinen eigenen Serumgrenzwert nennt.
  3. Effect of Cannabidiol and Δ9-Tetrahydrocannabinol on Driving Performance: A Randomized Clinical Trial JAMA, 2020Stützt den Abschnitt zur Fahrstudie: Spurhaltung nach THC-reichem und gemischtem Hanf nach 40 bis 100 Minuten verschlechtert, nach CBD-reichem Hanf nicht, nach 240 bis 300 Minuten kein signifikanter Unterschied; zudem die Werte +2,33 cm (THC), +2,83 cm (THC und CBD gemischt) und die Kalibrierung von 0,5 Promille auf +2,4 cm.
  4. Epidyolex: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Produktinformation) Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), 2026Stützt die Aussage, dass Cannabidiol in arzneilich eingesetzten Mengen Schläfrigkeit und Sedierung verursachen kann, die Verkehrstüchtigkeit betrifft und sich mit Alkohol und anderen dämpfenden Mitteln verstärken kann.
  5. Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 1 Begriffsbestimmungen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, 2024Stützt den Hinweis, dass die 0,3 Prozent THC ein Kriterium für Nutzhanf sind, verbunden mit dem Ausschluss eines Missbrauchs zu Rauschzwecken, und keine Aussage über einen Blutwert treffen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder ärztliche Beratung noch Rechtsberatung. Stand: 09/2026

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